CAPE
CORAL
Vermietungs- und Immobilienservice
Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
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Inh.:
Gabriela Eger
Am Remberg 1
D-75210 Keltern
Tel.: ++49 (0)7236 / 980 157
Fax: ++49 (0)7236 / 980 159
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- Vertragsgegenstand
und Parteien
Die Firma Cape Coral Vermietungs- und Immobilienservice, im Folgenden
"CCVS" genannt, handelt als Vermittler für die Vermietung von
Ferienimmobilien. Vertragliche Beziehungen werden lediglich zwischen
dem Mieter und dem jeweiligen Eigentümer des Mietobjekts abgeschlossen.
Die Firma "CCVS" vermittelt insbesondere weder Reiseleistungen,
noch tritt sie gar als Reiseveranstalter auf. Dies voraus geschickt,
sind sich die Parteien darüber einig, dass Gegenstand des Vertrages
die Vermietung einer Ferienimmobilie (Mietobjekt) für einen begrenzten
Zeitraum (Mietzeit) zu diesen Mietbedingungen ist.
- Abschluss des
Mietvertrages
von der Firma "CCVS" herausgegebenen Beschreibungen, in denen das
jeweilige Mietobjekt mit den individuellen zusätzlichen Mietbedingungen
und Mietpreisen vorgestellt wird (Objektinformation). Die in den
Unterlagen angegebenen Preise betreffen den Zeitraum der jeweiligen
Herausgabe dieser Unterlagen. Soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt
werden, sind sie unverbindlich. Preisänderungen zwischen Herausgabe
dieser Unterlagen und Vertragsschluss bleiben daher vorbehalten.
Die Mieter übersenden als Vertragsangebot auf dem dafür vorgesehenen
Formular eine schriftliche Mietanmeldung an die Firma "CCVS". Der
Mieter hält sich an dieses Vertragsangebot eine Woche gebunden.
Der Mietvertrag kommt mit der Übersendung der schriftlichen Mietzeitraumbestätigung
(Bestätigung) zustande, die entweder durch den Eigentümer selbst
oder durch die Firma "CCVS" in Vollmacht für den Eigentümer unterzeichnet
ist. Die Bestätigung enthält den verbindlichen Mietpreis, die bestätigte
Mietzeit, die Zahlungsbedingungen, die Anzahl der Mieter sowie eventuelle
Sonderbedingungen des Mietobjekts. Eine Abänderung des Mietvertrages
ist nach Erhalt der Bestätigung nur noch möglich, wenn der Eigentümer
ausdrücklich zustimmt. Für den diesbezüglichen Aufwand ist die Firma
"CCVS" berechtigt eine Pauschalvergütung von 50,00 EUR zu berechnen.
- Nebenkosten
Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr, etc., die während der Mietzeit
anfallen, sind grundsätzlich Bestandteil des Mietzinses, es sei
denn, dass in der Objektinformation ausdrücklich etwas anderes vermerkt
ist. Strom und Telefonkosten sowie die Kosten einer Endreinigung
des Mietobjektes sind nicht im Mietpreis enthalten und zusätzlich
zu erstatten, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich
vereinbart. Der zurzeit gültige Verbrauchspreis beträgt bei Strom
13 US Cent/KW zzgl. US Steuern. Sofern der Mieter kostenlos mit
der Miete der Ferienimmobilie ein Boot erhält, werden Kosten für
die Bootseinweisung grundsätzlich gesondert berechnet. Nebenkosten
werden - soweit sie anfallen - mit der vom Mieter gem. Ziff. 4 dieser
Bedingungen bezahlten Kaution verrechnet.
- Kaution
Ist in der Objektinformation die Gestellung einer Kaution für
das Objekt vorgesehen, so ist diese Kaution mit der zweiten Rate
des Mietzinses zu hinterlegen. Die Kaution wird unverzinst, in
der Regel innerhalb 10 Tagen nach Beendigung der Mietzeit vom
Vermieter, abgerechnet. In Einzelfällen, sollten z. B. Strom oder
Telefonrechnungen benötigt werden, kann es bis zu ca. 8 Wochen
dauern. Mit der Kaution werden die Nebenkosten gem. Ziff. 3 dieser
Mietbedingungen verrechnet. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung
von vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Zahlt der Vermieter
die Kaution bedingungslos zurück, schließt dies eine spätere Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen nicht aus, noch wird hierdurch die
Beweislast umgekehrt. Gleiches gilt bei Objekten welche ein Boot
zu Verfügung stellen für die zu hinterlegende Bootkaution
- Zahlungen
Der Mieter zahlt den in der Mietbestätigung vermerkten Anzahlungsbetrag
innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung an die Firma "CCVS",
auf ein von dieser angegebenes Konto. Der über den Anzahlungsbetrag
geschuldete restliche Mietzins ist spätestens 40 Tage vor Mietbeginn
auf dem angegebenen Anderkonto des Vermittlers eingehend zu zahlen.
Zu diesem Zeitpunkt sind auch die in der Mietbestätigung ausgewiesenen
Kosten für Endreinigung und ggf. Bootsnebenkosten auszugleichen.
Bei Auslandszahlungen gehen etwaige Bankgebühren/Spesen immer zu
Lasten des Mieters. Hält der Mieter die vorgegebenen Zahlungsfristen
nicht ein, berechtigt dies den Vermieter ohne Nachfristsetzung zum
Rücktritt vom Vertrag, der schriftlich mit eingeschriebenem Brief
erklärt werden muss. Tritt der Vermieter wegen Zahlungsverzuges
des Mieters zurück, ist der Mieter verpflichtet, die vertraglich
vereinbarte Miete zu zahlen, sollte es dem Vermieter nicht gelingen,
eine Ersatzvermietung vorzunehmen. Ist es dem Vermieter nur möglich,
eine Ersatzvermietung zu einem geringeren als den vertraglich vereinbarten
Mietpreis vorzunehmen, ist der Mieter verpflichtet, die Differenz
als Schadenersatz zu zahlen. Darüber hinaus verbleibt die vertraglich
vereinbarte Anzahlung bei der Firma "CCVS" zur Abgeltung des durch
den Nichtmietantritt entstehenden weiteren Schaden. Die Geltendmachung
eines höheren bzw. der Nachweis eines geringeren Schadens durch
den Mieter ist durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
- An- und Abreise
Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr übernommen und muss
am Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr zurück gegeben werden. Sofern
der Mieter andere An- oder Abreisezeiten wünscht, muss dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart werden. Der exakte Rückgabezeitpunkt ist
vom Mieter spätestens 3 Tage vor dem Abreisetag mit einem Beauftragten
des Vermieters vor Ort zu vereinbaren. Sofern der Mieter der ordnungsgemäßen
Rückgabe des Mietobjektes nicht nachkommt, ist er verpflichtet,
die dem Vermieter hieraus entstehenden Schäden abzugelten. Diese
werden dem Mieter mitgeteilt und mit der von dem Mieter geleisteten
Kaution verrechnet, sofern diese hierzu ausreicht.
- Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren in die Mietsache ist grundsätzlich
untersagt, es sei denn, dass dies zwischen den Vertragsparteien
schriftlich vereinbart und in der Mietbestätigung ausdrücklich
vermerkt ist.
- Nutzungsberechtigte
Nur der/die
in dem Mietantrag bezeichnete(n) Person(en) ist/sind während der
Mietzeit berechtigt, das Mietobjekt zu nutzen. Das Recht des Mieters
auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise
Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollte der Mieter nachträglich beabsichtigen, das Mietobjekt dritten
Personen ganz oder teilweise zu überlassen oder Gäste aufzunehmen,
so ist vorher die Zustimmung des Vertreters des Vermieters vor
Ort einzuholen oder den Vermittler per Fax zu benachrichtigen.
Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, den vereinbarten
Mietzins anteilig zu erhöhen und den Erhöhungsbetrag mit der Kaution
zu verrechnen. Die nichtberechtigte Aufnahme Dritter durch den
Mieter berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages
ohne Rückerstattung nicht verbrauchter Mietkosten.
- Mietobjekt
Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten
Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar
ist. Die Vertragsparteien sind sich hierbei darüber einig, dass
das Mietobjekt als Ferienimmobilie durch zahlreiche verschiedene
Personen genutzt wird und daher einer erhöhten Abnutzung unterliegen
kann. Geringfügige Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauch des
Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen ( z.B. fehlende Teile
der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentliche kurzzeitige
vom Vermieter nicht zu vertretende Stromausfälle und Ausfälle der
Wasserversorgung, der Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen
den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadenersatz. Die
Haftung des Vermieters ist im übrigen ausgeschlossen, soweit das
Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Auflagen
oder nicht von vom Mietobjekt des Vermieters ausgehenden Belästigungen
durch Schallimmissionen, Baumaßnahmen, Ungezieferplage etc., beeinträchtigt
wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines
Beauftragten zurückzuführen sind. Mängel der Mietsache, die deren
Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung,
wenn er zuvor den örtlichen Beauftragten des Vermieters auf diese
Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und wenn
der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden
ist. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch
Mängel der Mietsache verursacht werden, ist ausgeschlossen, es sei
denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des
Vermieters oder seines lokalen Beauftragten verursacht worden. Jede
Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung
der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis
begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die in den Unterlagen der Firma "CCVS" enthaltenen Objektbeschreibungen
basieren auf Angaben des jeweiligen Eigentümers. Obwohl die Firma
"CCVS" die angebotenen Objekte stichprobenartig überprüft, ist eine
Haftung der Firma "CCVS" für den Inhalt der Beschreibungen ausgeschlossen,
soweit "CCVS" nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
- Sorgfaltspflichten
des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln,
alle mit der Bestätigung zugesandten Protokolle auszufüllen und
aufzubewahren sowie alle während der Mietzeit entstandenen Schäden
und Mängel (Reklamationen) am Mietobjekt dem Eigentümer oder seinem
Beauftragten vor Ort sowie der Firma "CCVS" unverzüglich zu melden,
da ansonsten - z.B. nach Rückkehr - seitens des Vermittlers keinerlei
Einflussmöglichkeit mehr besteht, bzw. "CCVS" seitens der jeweiligen
Eigentümer nicht mehr zum Eingreifen befugt ist. Die Meldung an
die Firma "CCVS" erfolgt per E-Mail oder Telefax. Bei der Ankunft
festgestellte Mängel sind vom Mieter innerhalb einer Frist von 24
Stunden ab Übernahme des Objekts anzuzeigen. Nach Ablauf dieser
Frist tritt eine Beweislastumkehr dahingehend ein, dass der Mieter
beweisen muss, dass die Mängel nicht von ihm verursacht wurden.
Der Vermieter ist berechtigt, alle vom Mieter zu vertretenden Schäden
ohne weitere Nachfristsetzung beseitigen zu lassen und die Kosten
hierfür mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigen die Kosten für
die Beseitigung der Schäden den hinterlegten Kautionsbetrag, so
hat der Mieter auf entsprechende Abrechnung den übersteigenden Schadensbetrag
unverzüglich auszugleichen. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen- und sonstigen Vorschriften ist der Mieter verantwortlich.
- Reinigung und
Instandhaltung
Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung
des Mietobjekts. Der Pool wird wöchentlich von einem Poolservice
gewartet. Das entfernen von losen Teilen, Insekten etc. auf oder
im Wasser obliegen dem Mieter. Das Objekt ist bei der Übergabe in
besenreinem Zustand zurückzugeben. Anfallender Müll ist in Plastiksäcken
in den dafür vorgesehenen Tonnen zu deponieren. Diese Tonnen sind
einmal pro Woche zur Leerung durch die örtliche Müllabfuhr an den
Straßenrand zu stellen. Der Tag der Müllabfuhr ist beim Beauftragten
vor Ort zu erfragen. Einrichtungsgegenstände sind in funktionsfähigem,
lebensmittelsauberem Zustand zu halten und in diesem Zustand am
Abreisetag zu übergeben. Kommt der Mieter dieser Reinigungsverpflichtung
nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, diese Reinigungsarbeiten
zusätzlich zur Endreinigung auf Kosten des Mieters vorzunehmen.
Diese hierfür anfallenden Kosten werden ebenfalls mit der Kaution
verrechnet. Bei Kabinenbooten: Die Nutzung der sanitären Einrichtungen
sowie des Küchenbereiches in den Kabinen der Boote ist dem Mieter
gestattet unter der Voraussetzung dass diese Bereiche wieder einwandfrei
gereinigt vom Mieter zurück gegeben werden, dass heißt benutzte
Toiletten müssen mit desinfektions- Reinigungsmitteln gründlich
gesäubert werden, die Abwassertanks müssen vor Rückgabe vom Mieter
an der Tankstelle ausgepumpt werden. Sollten diese Bereiche im Ganzen
oder teilweise nicht gereinigt zurück gegeben werden, wird eine
zusätzliche Reinigungspauschale von US$ 300.- fällig.
- Salvatorische
Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages sollen schriftlich
erfolgen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung
ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Vereinbarung im
Übrigen nicht berührt. Für die unwirksame Regelung gelten dann die
gesetzlichen Vorschriften. Mehrere Personen auf Mieterseite haften
für alle aus dieser Vereinbarung begründeten Verpflichtungen als
Gesamtschuldner. Die Mieter erteilen einander Vollmacht Erklärungen
des Vermieters entgegenzunehmen. Bei abweichenden Erklärungen der
Mieter gilt die erste dem Vermieter zugegangene Erklärung.
Für Rechtsstreitigkeiten
aus dem Mietvertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
Stand
26.09.2011
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